Wir Erwachsene wissen, es ist sehr schwer, nach einer geschehenen Straftat eine Personen- und Sachbeschreibung abzugeben. Manche Kinder hatten schon im Kindergarten die Möglichkeit, ihre Beobachtungsgabe selbst zu testen.
Im folgenden sind einige Elemente grafisch dargestellt, die von einem Kriminalisten zur Erstellung eines Phantombildes benötigt werden.
Mehr über die Details zu den einzelnen Elemente erfahren Sie in unserer Handreichung für Pädagogen aus unserem Projekt I „Nina und der Fremde“, S. 10 + Seite 11.
Inhalt einer Sachbeschreibung ist, den Gegenstand so zu beschreiben, dass ein anderer sich ein Bild davon machen kann. Dabei ist die Nennung von Besonderheiten und Abweichungen vom Normalen in der heutigen Zeit der Massenproduktionen sehr wichtig, wie z. B. an meinem Fahrrad sind Kratzer an einer bestimmten Stelle, oder es ist ein Code eingraviert.
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