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Ab April 2013 ist die Polizeikatze „Policat“ mit acht Kursangeboten und einem Wissenstest virtuell für Sie und für Kinder hier unterwegs.
Sie können die Kurse der Reihe nach durchgehen, indem Sie seitenweise runterscrollen. Es besteht auch die Möglichkeit, durch einen Klick auf den Button zum jeweiligen Kurs zu springen.

Woran erkenne ich eine Automarke?

Was ist ein amtliches Kennzeichen?

Hilferuf-Übungen brauchen Zeit

Wie groß sollte der Sicherheitsabstand sein?

Lockmittel möglicher Täter und verdächtiges Ansprechen

Personen- und Sachbeschreibung

Mögliche Tatorte

Gefahren im Internet

Wissenstest für kleine und große Kursteilnehmer
Das rechtzeitige Kennlernen von Pkw-Marken ist für jedermann wichtig. Aber oft, nachdem eine Straftat mit Kraftfahrzeugen passiert ist, kann der oder die Geschädigte keine Angaben dazu machen. Wir lernen hier einige Pkw-Embleme kennen. Wichtig ist, dass Sie mit Ihrem Kind diese Marken gegebenenfalls bei einem Spaziergang anschauen und erklären.
Von allen hier abgebildeten Emblemen liegt die Nutzungserlaubnis des Markeninhabers vor.
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Wir beschränken uns nur auf die Kfz-Kennzeichen in Deutschland. 
Ein Kraftfahrzeugkennzeichen (umgangssprachlich auch Nummernschild genannt) ist eine von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zugeteilte individuelle Registrierungsnummer für Kraftfahrzeuge (Kfz), die sowohl in den Zulassungsregistern, in den Fahrzeugunterlagen als auch auf den Schildern der Kennzeichen erscheint. Kennzeichen und Kennzeichenschilder haben unterschiedliche Funktionen.
Hier können Sie selbst erfahren, woher ein Fahrzeug kommt.
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Wenn Kinder in einer Gruppe/Gemeinschaft sind, geht es mitunter sehr laut zu. Es wird Krach gemacht und geschrien. Jedes Kind will sich durch Lautstärke behaupten und im Vordergrund stehen.
Ganz anders sieht es bei Einzelübungen aus. Hierbei sind Kinder meist gehemmt und trauen sich nicht, laut zu schreien. In bedrohlichen Lagen ist es aber wichtig, dass sich das Kind lautstark äußern kann und somit auf sich aufmerksam macht. Üben Sie mit Ihren Kindern die Hilferufe, stärken Sie damit ihr Selbstbewusstsein.
Um die Übungen anzuhören, klicken Sie bitte auf die Bilder.
 Anfangsübungen
 Ergebnis nach einer halben Stunde
 Übungserfolg nach rund einer Stunde mit Pausen
 Hört Euch an, was Policat rät.
Policat rät: Achtung Vorsicht! Häusliche Hilferuf-Übungen können im privaten Wohnumfeld über den Notruf 110 Alarm bei der Polizei oder bei Behörden – wie beim Jugendamt – auslösen!
Fallen diese Hilfe-Übungen aufgrund dieser Anscheinsgefahr aus? NEIN wir üben, üben, üben!
Definition: Als Anscheinsgefahr wird eine Sachlage bezeichnet, die eine Behörde als gefährlich angesehen hat und unter den gegebenen Umständen bei Anlegung eines Maßstabes verständiger Würdigung und hinreichender Sachverhaltsaufklärung als gefährlich ansehen durfte, während im Nachhinein die Gefährlichkeit widerlegt ist.
Policat rät: Nachbarschaft über häusliche Übungen in Kenntnis setzen bzw. die Schulleitung informiert die zuständige Polizeidienststelle über diese Übungen.
Pädagogen empfehlen: Üben, üben, üben! Eltern sehen leider diese Notwendigkeit mit unterschiedlicher Erforderlichkeit.
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Frage: Wie groß muss der Sicherheitsabstand zu einer Person und zu einem haltenden Kraftfahrzeug sein?
 FALSCH: Der Sicherheitsabstand ist zu gering.
 RICHTIG: Der Sicherheitsabstand ist groß genug.
Antwort: Zwei Armlängen Abstand sind angemessen, um den Angriff eines möglichen Täters zu erschweren.
 FALSCH: Der Abstand zum Auto ist zu gering.
 RICHTIG: Der Sicherheitsabstand wird eingehalten.
Achtung! Wenn ein Auto hält und der Fahrer versucht, Dich ins Auto zu locken, sofort wegrennen und Meldung machen!
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Mögliche Täter versuchen mit unterschiedlichen Geschenken und Versprechen, das Vertrauen eines Kindes zu gewinnen und sich einzuschleimen. Medienberichte haben in der Vergangenheit die Vielfalt der angewendeten Lockmittel aufgezeigt. Nicht nur materielle Dinge wie Kleidung, Süßigkeiten, Geld, Eis und Kuchen, Spielzeug usw. wurden Kindern angeboten. Auch kleine und niedliche Tiere – junge Hunde und Katzen – wurden schon als Lockmittel benutzt.

Besprechen Sie mit Ihrem Kind folgende Punkte:
Warum will der Fremde mir etwas schenken?
Was will er damit erreichen?
Welche Gegenleistung verlangt er von mir?
Warum darf ich niemand von diesem „Geschenk“ erzählen?
Warum droht er mir: „Wenn Du das „Geschenk“ nicht annimmst, dann erzähl ich deinen Eltern …“.

Besprechen Sie mit Ihrem Kind, warum und wie es die Annahme von solchen Lockmitteln verweigern soll und dass es sofort dieses Vorkommnis einer Vertrauensperson melden muss.
Erklären Sie Ihrem Kind auch, wer eine Vertrauensperson ist.
Informieren Sie sich auch durch unseren Flyer Verdächtiges Ansprechen über die Notwendigkeit der Sofortmeldung.
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Wir Erwachsene wissen, es ist sehr schwer, nach einer geschehenen Straftat eine Personen- und Sachbeschreibung abzugeben. Manche Kinder hatten schon im Kindergarten die Möglichkeit, ihre Beobachtungsgabe selbst zu testen.
Im folgenden sind einige Elemente grafisch dargestellt, die von einem Kriminalisten zur Erstellung eines Phantombildes benötigt werden.
 Augenbrauen
 Augen
 Brille
 Bart
 Haare und Frisur
 Kopfform
 Form der Nase
 Ohren
 Art der Kopfbedeckung
 Mund
Mehr über die Details zu den einzelnen Elemente erfahren Sie in unserer Handreichung für Pädagogen aus unserem Projekt I „Nina und der Fremde“, S. 10 + Seite 11.
Inhalt einer Sachbeschreibung ist, den Gegenstand so zu beschreiben, dass ein anderer sich ein Bild davon machen kann. Dabei ist die Nennung von Besonderheiten und Abweichungen vom Normalen in der heutigen Zeit der Massenproduktionen sehr wichtig, wie z. B. an meinem Fahrrad sind Kratzer an einer bestimmten Stelle, oder es ist ein Code eingraviert.
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In unseren beiden Projekten „Nina und der Fremde“ und „Policat rät: Nicht nur Schokolade!“ zeigen wir den Kindern auf, welche Gefahren im weitesten Sinne auf dem Weg von und zur Schule/Kindereinrichtung auf sie lauern könnten.
 in der Straßenbahn
 im Bus
 an der Schulbus-Haltestelle
 auf dem Weg von und zur Schule
 auf dem Weg von oder zur Kindereinrichtung
 in einer engen Straße einer Stadt
 auf einem Spielplatz
 auf dem Schulweg
 Tatort Internet
Andere Tatorte wie der Vereinsbereich, Urlaubs- und Familienbereich sowie kirchliche Einrichtungen werden durch uns nicht aufgegriffen. Unser Anliegen ist es, die Kinder in jeder Lebenssituation auf mögliche Gefahrensituationen aufmerksam zu machen und ihnen Hinweise zum richtigen Handeln zu geben.
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Ein 24-jähriger Mann ist von der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von zwei Mädchen angeklagt worden. Der geständige Thüringer soll die sechs und sieben Jahre alten Kinder zur Befriedigung seines pädophilen Triebes unbekleidet fotografiert haben. Die pornografischen Bilder habe er zum Teil ins Internet gestellt, teilte die Staatsanwaltschaft gestern mit. Die Mädchen mussten für ihn auch mit „Sexspielzeugen“ posieren. (Quelle: OVZ vom 06./07.04.2013)
Ein Student soll über Internet-Chats Kontakt zu Mädchen hergestellt und sie sexuell genötigt haben. Wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern über Online-Dienste und Soziale Netzwerke in 40 Fällen und der – teilweise versuchten – Nötigung mit sexuellem Hintergrund von Kindern und Jugendlichen in 48 Fällen hat die Staatsanwaltschaft Kempten gegen einen 25 Jährigen Anklage am Landgericht Kempten erhoben. (Quelle: all-in.de vom 26.03.2013)
Solche Mitteilungen in den Medien zeigen, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern auch im Internet stattfindet. Angesichts dieser negativen Randerscheinung um Umgang mit Computern sind die Eltern und alle Aufsichtspersonen gefordert, ihre Schützlinge vor den Gefahren im Internet zu warnen und über diese aufzuklären. Grundvoraussetzung ist das Vertrauen der Eltern in ihre Kinder und auch umgekehrt. Denn es liegt in der Natur eines Heranwachsenden und in seinem Lernprozess, neugierig und wissbegierig zu sein, vieles probieren zu wollen und auch zu versuchen, gesetzte Grenzen zu überschreiten.
Es gibt für Kinder eigene Chatrooms, in denen sie sich frei bewegen können. Leider versuchen potentielle Täter, auch in diese Bereiche einzudringen und Kinder mit perversen Hintergrund anzusprechen. Bei einem ausgeprägten Vertrauensverhältnis Kind/Eltern berichtet das Kind seinen Eltern darüber. Es muss dabei zuerst sein Schamgefühl überwinden. In so einem Fall wird von den Eltern gefordert, sofort eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Völlig falsch ist es, dem Kind Vorhaltungen zu machen, dass es chattet und vielleicht auch außerhalb von kindergeschützten Seiten surft.
 Wie erstelle ich einen Screenshot (Bildschirmausschnitt)?
Verhaltensregeln für Eltern/Aufsichtspersonen, wenn ihnen ein Fall von Belästigung ihres Kindes durch das Internet bekannt wird:
- Keine Vorhaltungen gegenüber dem Kind wegen seines Chat- bzw. Surfverhaltens, stattdessen dessen Mut loben, weil sich das Kind offenbart hat.
- Nach Möglichkeit diese Konversation/Webseite speichern, ausdrucken oder als Screenshot abspeichern.
- Umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten
Weitere Informationen zum Thema „Gefahren im Internet“ finden Sie
unter www.polizei-beratung.de und auch beim Partner Weißen Ring.
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Hallo liebe Kursteilnehmer,
Policat möchte Dir einen kleinen Test anbieten. Schau, lies, überlege und löse!
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Frage 1: Welche Automarke erkennst Du auf diesem Bild?
A Golf
B Ford
C Peugeot |
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Frage 2: In welcher Stadt wurde dieser Pkw zugelassen?
A Sonneberg
B Saarbrücken
C Straubing-Bogen |
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Frage 3: Welche Notrufnummer musst Du wählen, wenn dringend die Polizei benötigt wird?
A 110
B 112
C 115 |
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Frage 4: Um welchen Fahrgastraum eines Fahrzeugs handelt es sich auf diesem Bild?
A Bus
B Zug
C Straßenbahn |
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Frage 5:
Du wurdest auf dem Heimweg von der Schule gegen 13.00 Uhr von einem Fremden angesprochen. Es ist nichts passiert. Wann würdest Du Deinen Eltern von diesem Erlebnis erzählen?
A Gar nicht, es ist ja nichts passiert
B Zum Abendbrot, wo Mutti und Vati dabei sind
C Sofort, wenn Du zu Hause angekommen bist |
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Frage 6:
Vor der Schule wird Dir von einer älteren Frau leckere Schokolade angeboten. Die Frau ist sehr, sehr freundlich zu Dir und möchte Dir mit diesem Geschenk nur eine kleine Freude bereiten. Darfst Du dieses Geschenk annehmen und die Schokolade essen?
A Ja, aber nur ein Stück dieser Schokolade darf ich annehmen.
B Nein, ich nehme keine Geschenke an.
C Ja, die Frau hatte ja selbst von der Schokolade etwas gegessen. |
Lösungen
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Lösungen:
Frage 1: C
Frage 2: B
Frage 3: A
Frage 4: A
Frage 5: C
Frage 6: B
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