Kurs 5: Lockmittel möglicher Täter und verdächtiges Ansprechen

Mögliche Täter versuchen mit unterschiedlichen Geschenken und Versprechen, das Vertrauen eines Kindes zu gewinnen und sich einzuschleimen. Medienberichte haben in der D:DCIM100DICAMDSCI0526.JPGVergangenheit die Vielfalt der angewendeten Lockmittel aufgezeigt. Nicht nur materielle Dinge wie Kleidung, Süßigkeiten, Geld, Eis und Kuchen, Spielzeug usw. wurden Kindern angeboten. Auch kleine und niedliche Tiere – junge Hunde und Katzen – wurden schon als Lockmittel benutzt.

Fremder und Kind - 1

Besprechen Sie mit Ihrem Kind folgende Punkte:

Warum will der Fremde mir etwas schenken?
Was will er damit erreichen?
Welche Gegenleistung verlangt er von mir?
Warum darf ich niemand von diesem „Geschenk“ erzählen?
Warum droht er mir: „Wenn Du das „Geschenk“ nicht annimmst, dann erzähl ich deinen Eltern …“.

 

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Besprechen Sie mit Ihrem Kind, warum und wie es die Annahme von solchen Lockmitteln verweigern soll und dass es sofort dieses Vorkommnis einer Vertrauensperson melden muss.

 

 

Erklären Sie Ihrem Kind auch, wer eine Vertrauensperson ist.

 

 

Informieren Sie sich auch durch unseren Flyer Verdächtiges Ansprechen über die Notwendigkeit der Sofortmeldung.

 

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Kurs 8: Gefahren im Internet

Ein 24-jähriger Mann ist von der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von zwei Mädchen angeklagt worden. Der geständige Thüringer soll die sechs und sieben Jahre alten Kinder zur Befriedigung seines pädophilen Triebes unbekleidet fotografiert haben. Die pornografischen Bilder habe er zum Teil ins Internet gestellt, teilte die Staatsanwaltschaft gestern mit. Die Mädchen mussten für ihn auch mit „Sexspielzeugen“ posieren. (Quelle: OVZ vom 06./07.04.2013)

Ein Student soll über Internet-Chats Kontakt zu Mädchen hergestellt und sie sexuell genötigt haben. Wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern über Online-Dienste und Soziale Netzwerke in 40 Fällen und der – teilweise versuchten – Nötigung mit sexuellem Hintergrund von Kindern und Jugendlichen in 48 Fällen hat die Staatsanwaltschaft Kempten gegen einen 25 Jährigen Anklage am Landgericht Kempten erhoben. (Quelle: all-in.de vom 26.03.2013)

Solche Mitteilungen in den Medien zeigen, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern auch im Internet stattfindet. Angesichts dieser negativen Randerscheinung um Umgang mit Computern sind die Eltern und alle Aufsichtspersonen gefordert, ihre Schützlinge vor den Gefahren im Internet zu warnen und über diese aufzuklären. Grundvoraussetzung ist das Vertrauen der Eltern in ihre Kinder und auch umgekehrt. Denn es liegt in der Natur eines Heranwachsenden und in seinem Lernprozess, neugierig und wissbegierig zu sein, vieles probieren zu wollen und auch zu versuchen, gesetzte Grenzen zu überschreiten.

Es gibt für Kinder eigene Chatrooms, in denen sie sich frei bewegen können. Leider versuchen potentielle Täter, auch in diese Bereiche einzudringen und Kinder mit perversen Hintergrund anzusprechen. Bei einem ausgeprägten Vertrauensverhältnis Kind/Eltern berichtet das Kind seinen Eltern darüber. Es muss dabei zuerst sein Schamgefühl überwinden. In so einem Fall wird von den Eltern gefordert, sofort eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Völlig falsch ist es, dem Kind Vorhaltungen zu machen, dass es chattet und vielleicht auch außerhalb von kindergeschützten Seiten surft.

Wie erstelle ich einen Screenshot (Bildschirmausschnitt)?

Wie erstelle ich einen Screenshot (Bildschirmausschnitt)?

Verhaltensregeln für Eltern/Aufsichtspersonen, wenn ihnen ein Fall von Belästigung ihres Kindes durch das Internet bekannt wird:

  • Keine Vorhaltungen gegenüber dem Kind wegen seines Chat- bzw. Surfverhaltens, stattdessen dessen Mut loben, weil sich das Kind offenbart hat.
  • Nach Möglichkeit diese Konversation/Webseite speichern, ausdrucken oder als Screenshot abspeichern.
  • Umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten

Weitere Informationen zum Thema „Gefahren im Internet“ finden Sie
unter www.polizei-beratung.de und auch beim Partner Weißen Ring.

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